Antwort auf die Kleine Anfrage Wasserlandeplatz auf dem Schwielowsee vom 02.02.2009
Kleine Anfrage Wasserlandeplatz auf dem Schwielowsee (02.02.2009)
Kleine Anfrage Luftverkehr über Potsdam (08.10.2008)
Hinweisschilder an Autobahnen (21.11.2008)
Initiativantrag an den SPD-Unterbezirksparteitag von Potsdam-Mittelmark am 22.05.2007 (Klimaschutz)
Initiativantrag an den SPD-Unterbezirksparteitag von Potsdam-Mittelmark am 13.06.2005
Antwort der Landesregierung (19.09.2005)
Vorlage für die Sitzung des Ortsbeirates Caputh bzw. der Gemeindevertretung Schwielowsee
Antragsteller: SPD-Ortsverein Michendorf, SPD-Ortsverein Schwielowsee, SPD-Ortsverein Werder
Der SPD-Unterbezirksparteitag möge beschließen:
Das 10-Punkte-Programm der Brandenburger SPD zur Energiepolitik und zum Klimaschutz – Beschluss des Landesvorstands vom 07. Mai 2007 – ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, jedoch nur ein halbherziger. Es ist kein hinreichender Maßnahmekatalog für das Land Brandenburg, um die Klimaschutzziele des EU-Gipfels vom März 2007 zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes wirkungsvoll zu erreichen. Vielmehr setzt es bei der weiterhin befürworteten Braunkohleverstromung auf eine technisch ungelöste CO2-Abscheidetechnik, die, wenn überhaupt jemals großtechnisch realisierbar, viel zu spät und erst ab 2014 bzw. 2020 klima-günstig greifen soll. Derzeit liegt eine wissenschaftlich abgesicherte ökologische Beurteilung bei der vorgesehenen Endlagerung verflüssigter CO2-Gase nicht vor. Wissenschaftler sehen dieses Problem nach wie vor als ungelöst an.
Wir fordern deshalb von der Landespolitik im Rahmen einer zukunftssicheren Energiestrategie:
1. Umgehende Durchsetzung der Forderung an Vattenfall AG als Betreiber der Braunkohlekraftwerke „Jänschwalde“ und „Schwarze Pumpe“ ihre Braunkohlekraftwerke hinsichtlich Energieeffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen zu modernisieren und neue Kraftwerke in Brandenburg nur mit umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung zu genehmigen.
Begründung: Die Braunkohlekraftwerke „Jänschwalde“ und „Schwarze Pumpe“ sind als Brandenburger „Dreckschleudern“ bekannt und gehören zu den Spitzenreitern der CO2-Emission in Deutschland. Durch Erneuerung des Kraftwerkparks können bis zu 30 Millionen Jahrestonnen CO2 in Deutschland eingespart werden. Auch der Klimaschutzexperte des Sachverständigenrats der Bundesregierung, Martin Jänicke, fordert deshalb stärker auf Gas- statt auf Kohlekraftwerke zu setzen: Zahlreiche alte und neue Kohlekraftwerke gefährden das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu reduzieren. Insbesondere die Braunkohle als heimischer Energieträger ist mit Abstand der klimaschädlichste Energieträger.
2. Brandenburg soll sich bis 2020 zum Spitzenreiter in Deutschland bei der Erzeugung von regenerativen Energien entwickeln, so dass etwa 60 Prozent des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen (Biomasse, Solaranlagen, Erdwärme, Windkraft). Bisher kann Brandenburg im Bundesdurchschnitt lediglich einen eher bescheidenen Platz vorweisen. Dazu ist von der Landesregierung für Brandenburg ein Masterplan „Regenerative Energiepolitik 2020“ mit begleitenden Unterstützungsmaßnahmen für das mittelständische Gewerbe, für Kommunen und private Haushalte zu entwickeln, der aus neuen Fördertöpfen des Landes Brandenburg wirksam unterstützt wird. Der erwartete Innovationsschub wird sich positiv auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Sektor der regenerativen Energien auswirken.
Begründung: Das Stromeinspeisegesetz von 1990 und das Erneuerbare Energie-Gesetz (EEG) haben die richtige Richtung aufgezeigt. Die nach dem EEG jährlich sinkende Einspeisevergütung sind allerdings für diese Maßnahmen nicht ausreichend und deshalb durch begleitende Maßnahmen aus dem Landeshaushalt Brandenburg zu unterstützen. Eine Finanzierung dieser anspruchsvollen Ziele soll aus dem Steuermehraufkommen des Landes erfolgen, das nach neuesten Hochrechnungen dem Landeshaushalt mehr als 800 Millionen bescheren wird.
3. Massive Förderung von weitergehenden schärferen Energieeffizienzmaßnahmen im Altbaubestand durch Landeszuschüsse und zinsgünstige Darlehn sowie eine Erhöhung der Energieeffizienz im Neubaubestand durch Anwendung des Energiestandards von Passivhäusern. Diese Maßnahmen sind verpflichtend in die Brandenburger Baugenehmigung aufzunehmen.
Begründung: Durch eine wesentlich strengere energetisch sinnvolle Gebäudesanierung, moderne Heizungsanlagen und eine erhöhte Wärmedämmung werden die Heizkosten erheblich reduziert. Diese Maßnahmen können die CO-Emissionen um durchschnittlich 50 Prozent reduzieren. Dazu müssen auch auf Landesebene neue Mittel zur Verfügung gestellt werden, um diese Maßnahmen wirkungsvoll zu unterstützen. Diese Maßnahme schafft zahlreiche zusätzliche Arbeitsplätze im Sektor der regenerativen Energietechnologie-Unternehmen, der mittel-ständischen Bauindustrie sowie im Heizungs- und Sanitärgewerbe.
4. Die Einführung eines Tempolimits auf 130 km/h auf Autobahnen im Land Brandenburg.
Begründung: Das Tempolimit trägt laut Umweltbundesamt zu einer CO-Reduktion von 40 Prozent bis zum Jahr 2020 bei.
22.05.2007
Die Antragsteller
SPD-Ortsverein Schwielowsee
SPD-Ortsverein Michendorf
SPD-Ortsverein Werder
Antragsteller: SPD-Ortsvereins Schwielowsee
Adressaten:
Andrea Wicklein MdB, Abgeordnete unseres Wahlkreises; Peter Danckert MdB, Vorsitzender der brandenburgischen SPD-Gruppe im Bundestag; Jörg Vogelsänger MdB, Verkehrspolitischer Sprecher; Dr. Jens Klocksin, Verkehrspolitischer Sprecher der SDP-Fraktion im Landtag Brandenburg
Schwielowsee, 19.02.2007
Liebe Andrea, lieber Peter, lieber Jörg, lieber Jens,
der SPD-Ortsverein Schwielowsee bittet euch dringend zu verhindern, dass die Deutsche Bahn AG vollständig oder teilweise privatisiert wird. Gegebenfalls ist zu prüfen, nur die Geschäftsfelder außerhalb des Bahnbetriebs (Firma Schenker, ausländische Beteiligungen usw.) an die Börse zu bringen.
Die DB AG wird zwar in privater Rechtsform betrieben, gehört aber zu 100% dem Bund. Erst ein Börsengang verändert die Bedingungen durch den Einstieg privater Investoren radikal.
Alle Privatisierungsvarianten gehen davon aus, dass der Staat nach der Privatisierung gleich hohe Subventionen für das System Schiene zahlen muss wie derzeit, allerdings mit dem grundlegendem Unterschied, dass er dann weit weniger Einfluss auf die Verwendung der Gelder hat. Private Investoren wollen eine möglichst hohe Rendite erwirtschaften, entsprechend den ganz normalen
Gesetzen des Marktes. Dies lässt sich durch Fahrpreiserhöhungen, weniger Personal und Arbeitseinkommen, Konzentration auf die renditeträchtigen Strecken und erzwungene höhere Subventionen erreichen, nicht zuletzt aber auch durch weniger Investitionen und das Fahren auf Verschleiß. Auf keinen Fall sind nach einem Börsengang Mehreinnahmen durch ein verkehrspolitisch erwünschtes höheres Fahrgastaufkommen zu erwarten.
Der Staat bleibt Garant eines leistungsfähigen Schienenverkehrs. Es ist zu befürchten, dass er mit Milliarden Euro eingreifen muss, wenn der Schienenverkehr heruntergewirtschaftet ist. Großbritannien - bisher das einzige Beispiel einer allgemeinen Bahnprivatisierung in Europa - ist dafür ein wirklich abschreckendes Beispiel. Staatliche Aufsicht oder Regulierung kann solche Entwicklungen nicht wirksam verhindern.
Die Trennung von Schienennetz und allen anderen Werten der Bahn für den Börsengang ist willkürlich und unsachgemäß und offensichtlich nur als Beruhigung bis zur endgültigen Privatisierung gedacht. Es macht auch keinen Unterschied, ob die DB AG zu 25%, zu 50% oder zu 75% an die Börse gebracht wird. Jeder Kapitalanteil macht sein Recht auf eine möglichst hohe Rendite geltend!
Eine Bahnprivatisierung wird dazu führen, dass die eigentlich zukunftsfähige Schiene immer mehr ins Abseits gedrängt wird. Es ist uns ein großes Anliegen und wir bitten euch sehr herzlich, die den Interessen der Bürgerinnen und Bürger zuwiderlaufende Bahnprivatisierung zu stoppen.
Mit freundlichen Grüßen
Heide-Marie Ladner
Vorsitzende des SPD-Ortsvereins Schwielowsee
Initiativantrag an
den SPD-Unterbezirksparteitag
von Potsdam-Mittelmark am 13.06.2005
Antragsteller: SPD-Ortsverein Kleinmachnow, SPD-Ortsverein Michendorf, SPD-Ortsverein Nuthetal, SPD-Ortsverein Schwielowsee, SPD-Ortsverein Werder
Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:
Der Unterbezirk Potsdam-Mittelmark spricht sich entschieden gegen den vorgesehenen Planung und den Bau der „Havelspange“ als Brücken-Übergang über den Templiner See (Netzverknüpfung der Bundesstraßen 1 und 2) zur Entlastung Potsdams aus und fordert die Landesregierung Brandenburg und den Landkreis Potsdam-Mittelmark mit Nachdruck auf, dieses Versatzstück der geplanten Netzverknüpfung/Ortsumgehung Potsdam als Bedarf aus dem Bundesverkehrswegeplan ersatzlos zu streichen.
Begründung:
Der Bau der „Havelspange“ wird von den antragstellenden Ortsvereinen abgelehnt. Sie dient nach ihrer Fertigstellung in erster Linie als Abkürzungsstrecke zwischen dem östlichen und westlichen Berliner Autobahnring zur Umgehung der Mautpflicht. Die verkehrliche Entlastung der Stadt Potsdam wird nach eigenen Angaben der Stadt Potsdam lediglich geringfügig mit sechs bis zehn Prozent angesetzt. Nach weiteren Erhebungen würde die betroffenen Region mit bis zu 18.000 Fahrzeuge pro Tag im Durchgangsverkehr zusätzlich belastet. Wirtschaftliche Impulse können dadurch nicht ausgelöst werden. Die Realisierung des Vorhabens zerschneidet und verschallt intakte Landschaftsschutz- und Waldgebiete. Zudem werden Teile des UNESCO-Weltkulturerbes durch den Anschlussverkehr geschädigt. Die weitere wirtschaftliche und touristische Entwicklung der Region im Seengebiet Templiner- und Schwielowsee wird dadurch erheblich geschädigt. Der Bau der „Havelspange“ dient vor allem dem Ziel, Fördermittel des Bundeshaushalts sinnlos zu verbraten („Mitnahmeeffekt“) und ist in Zeiten knapper Haushaltsmittel nicht zu verantworten. Da das Vorhaben insgesamt die Lebensqualität der Bürger in naturnahen Räumen in großen Ausmaß schädigt, wird es deshalb einmütig abgelehnt.
Unterschriften von 9 Delegierten aus drei Ortsvereinen
OV Schwielowsee
OV Werder
OV Kleinmachnow
OV Michendorf
OV Nuthetal
des Abgeordneten Dr.
Jens Klocksin und Susanne Melior
Fraktion der SPD
an die Landesregierung
Nutzen der sog. Havelspange
Mit der sog. Havelspange als Brücken-Übergang über den Templiner See würde die Netzverknüpfung der Bundesstraßen 1 und 2 und mittelbar des westlichen und südlichen Berliner Rings erfolgen. Damit soll eine verkehrliche Entlastung der Stadt Potsdam erreicht werden. Gegen den Bau spricht aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger, dass diese Netzverknüpfung als Ausweichstrecke zur Umgehung der Mautpflicht genutzt, die bestehende Kulturlandschaft beeinträchtigen und die weitere Entwicklung des Tourismus Schaden nehmen würde. Gleichzeitig muss befürchtet werden, dass durch den Bau der Havelspange das durch die UNESCO geschützte Weltkulturerbe der Landeshauptstadt Potsdam seinen Status verliert.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung den Bau der Havelspange?
2. Welche Verlagerungseffekte werden erwartet?
3. Sind bei den zu Grunde gelegten Verkehrsentwicklungszahlen die negativen demographischen Prognosen berücksichtigt worden?
4. Welche Maßnahmen sind zur Verhinderung einer Mautabkürzungsstrecke eingeplant?
5. Mit welchen zusätzlichen Kosten ist für die betroffenen Kommunen und das Land zu rechen?
6. Wie werden die Auswirkungen der zusätzlichen Lärm- und Luftverschmutzungsemissionen auf die Entwicklung des Tourismus insbesondere des Wassertourismus im Bereich der mittleren Havel eingeschätzt?
7. Welche Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen sind für die unmittelbar betroffene Hotellerie geplant?
8. Welche Verkehrsströme sind im Bereich des Weltkulturerbes zu erwarten?
9. Wie ist die Landesregierung in das offizielle Prüfverfahren der UNESCO zu den gegenwärtigen Planungen im Bundesverkehrswegeplan eingebunden?
10. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr der Streichung Potsdams von der Liste des Weltkulturerbes?
9. Juni 2005
der Abgeordneten Susanne Melior und Dr. Jens Klocksin
Fraktion der SPD
an die Landesregierung
Baugenehmigung in Schwielowsee, OT Geltow, Ortseingang,
Baumgartenbrücke
Die Gemeinde Schwielowsee hat im Frühjahr 2005 ein ca. 8.000 Quadratmeter großes Baugrundstück an der Ortseinfahrt des OT Geltow verkauft. Das Grundstück liegt im örtlichen Außenbereich und zudem im Landschaftsschutzgebiet. Die beiden Erwerber des Grundstücks haben beim Landkreis Potsdam-Mittelmark die Baugenehmigung für ein Autohaus und ein Bootshaus auf diesem Grundstück beantragt, allerdings ohne die nach § 35 Baugesetzbuch notwendige Aufstellung eines B-Plans für dieses Grundstück. Nach Darstellung der Bürgermeisterin der Gemeinde Schwielowsee will man die Baugenehmigung in einem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren durchführen. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat signalisiert, die Baugenehmigung zu erteilen. Über 450 Geltower Bürger, aber auch Anlieger des Grundstücks halten dieses Verfahren für unzulässig und lehnen eine Bebauung im Landschaftsschutzgebiet ab. Das Vorhaben wird derzeit in der Öffentlichkeit mit großem Interesse verfolgt.
Ich frage die Landesregierung:
19. August 2005
Zu: Baugenehmigung in Schwielowsee, OT
Geltow, Ortseingang, Baumgartenbrücke.
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und
Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Landesregierung teilt nicht die Auffassung, dass für den Neubau
eines Autohauses und eines Bootscenters in Geltow, Baumgartenbrücke (Flur 2,
Flurstück 29/16) eine Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren
erteilt werden kann. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 57 der
Brandenburgischen Bauordnung (BrgBO) greift nur bei der Errichtung und Änderung
von Wohngebäuden geringer und mittlerer Höhe, einschließlich Nebengebäude und
Nebenanlagen im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans nach § 30
Abs.1 oder 2 des Baugesetzbuches. Diese tatbestandlichen Voraussetzungen liegen
n i c h t vor.
Nach Prüfung der Verwaltungsakten wurden für die genannten Vorhaben keine
Anträge im vereinfachten Verfahren Genehmigungsverfahren (§57BbgBO), sondern im
Baugenehmigungsverfahren nach § 56 BbgBO gestellt.
Die Vorhaben liegen im Außenbereich (§35 BauGB) im Geltungsbereich eines
Flächennutzungsplans, der die Fläche als Sondergebiet „Parkplatz“ ausweist. Die
Fläche liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet.
Die Gemeinde Schwielowsee hat ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
als Angelegenheit der laufenden Verwaltung erteilt. Aus Sicht der
Landesregierung bestehen gleichwohl Bedenken, dass die Voraussetzungen für die
planungsrechtliche Zulässigkeit der Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB vorliegen,
weil durch die Vorhaben öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB
beeinträchtigt werden. Die Vorhaben widersprechen den Darstellungen des
Flächennutzungsplans, sie beeinträchtigen Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege und sie lassen die Entstehung einer Splittersiedlung
befürchten. Die Versagung der Baugenehmigung muss nach § 35 Abs. 2 BauGB
bereits erfolgen, wenn nur einer der genannten öffentlichen Belange
beeinträchtigt ist.
Zu Frage 2:
Die Landesregierung hält die Durchführung eines Bebauungsplans aus den unter 1 genannten Gründen für erforderlich. Gelingt es der Gemeinde, die bestehenden Konflikte (Beeinträchtigung öffentlicher Belange, erhebliche Bedenken der Gemeindeanwohner) durch eine planerische Abwägung zu bewältigen, kann durch entsprechende Festsetzungen in dem Bebauungsplan grundsätzlich Baurecht geschaffen werden.
Zu Frage 3:
Die Landesregierung hat sich vom Landrat des Landkreises Potsdam-Mittelmark über den Stand der Bearbeitung der Bauanträge unterrichten lassen. Anhand der als Kopie vom Landrat übergebenen Verwaltungsakten prüfen die zuständigen Ressorts derzeit die Rechtmäßigkeit der durch die untere Naturschützbehörde erteilten Befreiung von den Festsetzungen der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ und der beabsichtigten Erteilung der Baugenehmigung.
Sollte die vertiefte Prüfung das bisherige Ergebnis bestätigen und einer Beanstandung der LSG-Befreiung und der beabsichtigten Erteilung der Baugenehmigung führen, hängen weitergehende Maßnahmen der Landesregierung vom Verhalten des Landrats ab. Erforderlichenfalls könnte eine sonderaufsichtsrechtliche Weisung an den Landrat ergehen, die Baugenehmigung n i c h t zu erteilen.
Zu Frage 4:
Nach Auskunft des Landrates könnten die Baugenehmigungen aus seiner Sicht kurzfristig erteilt werden, da die Beteiligung der Fachbehörden abgeschlossen ist. Der Landrat hat persönlich versichert, vor Abschluss der rechtlichen Prüfung durch die Landesregierung (spätestens am 12. September 2005) keine Baugenehmigungen für die beantragten Vorhaben auszureichen.
Zu Frage 5:
Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Inanspruchnahme von Flächen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen zu behandeln ist.
Ministerium für Infrastruktur und
Raumordnung. Der Minister. Potsdam, 19.09.2005
2) Gemeindevertretung Schwielowsee
Udo Theisein, stellv. Ortsbürgermeister OT Caputh
Der SPD-Ortsverein fordert die Gemeinde Schwielowsee auf, den unverbauten Landschaftsraum zwischen Ortsausgang Geltow und der Baumgartenbrücke zu erhalten. Der Ortsverein lehnt entschieden ab, für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen, um einen Auto- bzw. Bootshandel oder andere gewerbliche Nutzungen zu ermöglichen.
Begründung:
Derzeit ist die Ortsgrenze klar erkennbar. Bis zur Baumgartenbrücke
schließt sich ein unverbauter Landschaftsraum an. Diese reizvolle Situation vor
der Brücke über die Havel würde durch eine Bebauung ein für allemal zerstört
werden. Wir wollen, dass unser Ort anziehend für Ortsansässige, weitere
Zuzügler und Touristen bleibt. Die freie Landschaft ist keine beliebige
Verfügungsmasse, erst recht nicht für spekulative Zwecke. Abwegig ist die
Behauptung, dass mit den beiden Filialbetrieben acht bis 10 neue Arbeitsplätze
geschaffen werden. Mit einer solchen Behauptung wird die Öffentlichkeit
getäuscht. Im übrigen: Auch dies würde die Bebauung an dieser Stelle und die
Zerstörung der sensiblen Landschaft nicht rechtfertigen.
Beschluss eingebracht am 13.02.2006 von: Friedhelm Schmitz-Jersch,
Schwielowsee-Geltow. Dieser Antrag wurde einstimmig verabschiedet.